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Der klangperle Sozialfonds

  • vor 4 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit










Ohne Musik fehlt vielen Kindern der Zugang. Nicht jedes Kind kann Instrumente, Unterricht oder gemeinsame Projekte finanzieren. Genau hier setzt der klangperle Sozialfonds an: Wir schaffen Zugang zu Musik – unabhängig vom Geldbeutel.






Was wird gefördert?


Der klangperle Sozialfonds bezuschusst Unterrichtsgebühren und Instrumentenmieten.



Wer ist antragsberechtigt?


Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zwingend erforderlich für die Bewilligung eines Förderantrags ist der Nachweis über die soziale Notlage der Erziehungsberechtigten. Dies kann z. B. ein Nachweis über den Empfang von Sozialhilfe sein.


Wie stelle ich einen Antrag?


Wir empfehlen, das Paket „Bildung und Teilhabe“ bei der Stadt Reinbek zu beantragen. Darüber erhält man zusätzlich 15 € monatliche Förderung.





Sendet die Bestätigung an unser Büro.


Oder sendet uns eine andere aussagekräftige Bescheinigung über eure Einkommensverhältnisse (z. B. vom Jobcenter oder Finanzamt) unter Angabe des monatlichen Gesamteinkommens.


Höhe und Dauer der Förderung?


Wir fördern 15 € monatlich pro Kind. In Härtefällen kann formlos eine höhere Förderung beantragt werden.


Die Dauer ist auf 12 Monate beschränkt. Danach muss der Antrag neu eingereicht werden.



Bei Rückfragen schreibe uns gerne eine Nachricht.



 
 
 

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